■ Informationen zur Verlängerung von Kinderreisepässen  
  Kinderreisepässe (rot) können bis maximal zum 12. Lebensjahr des Kindes verlängert werden.
Der Kinderreispass muss beim Zeitpunkt der Verlängerung jedoch noch gültig sein.
Kinderreisepässe, deren Gültigkeitsdatum bereits abgelaufen ist, können nicht mehr verlängert werden. Hier muss eine Neuausstellung erfolgen.
Zuständig: Frau Mosthaf od. Frau Rogalski  Tel.: (07132) 9335-22 od. 9335-23