Wasserversorgung
Die Wasserversorgung der Gemeinde wird als Eigenbetrieb geführt.
Sie fungiert als wirtschaftliches Unternehmen, steuerlich als Betrieb gewerblicher Art, und unterliegt damit der Körperschafts- und Umsatzsteuer. Die Rechtsverhältnisse sind durch eine Betriebssatzung (und die Wasserversorgungssatzung) geregelt.
Seit 01.01.2018 ist die Heilbronner Versorgungs GmbH (HVG) für die technische Betriebsführung der Wasserversorgung in Erlenbach zuständig.
Die kaufmännischen Aufgaben - insbesondere die Gebührenabrechnung - werden weiterhin von der Gemeindeverwaltung aus erledigt.
Bei Störungen der Wasserversorgung (z.B. starke Druckschwankungen, Versorgungsunterbrechung etc.), bitte die Störungsstelle der HVG -siehe rechts- anrufen.
Es gelten folgende Gebührensätze:
- Wasser
... für 2018 = 2,20 Euro/cbm + 7 % MwSt. - Abwasser | Schmutzwasser
... für 2018 = 1,81 Euro/cbm
Abwasser | Niederschlagswasser
... für 2018 = 0,36 Euro/qm versiegelter Fläche
Für einen Wasserzähler wird zudem eine monatliche Grundgebühr erhoben.
Sie beträgt 2,95 Euro + 7 % MwSt. bei einem Standard-Zähler der Nenngröße Qn2,5 bzw. Q3=4.
Ansprechpartner
Kaufmännisch:
Martin Betz, 07132 933527
07132 9335527
E-Mail schreiben
Bereitschaft:
HVG
-Störungsstelle- 07131 562588