Öffentliche Auslegung des Bebauungsplan-Entwurfs "Holzweg, 2. Änderung" in Erlenbach-Binswangen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 22.06.2017 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Holzweg, 2. Änderung“ gefasst. Er betrifft die Schaffung von Planungsrecht für Gartenhäuser bzw. einem landwirtschaftlich nutzbaren Gebäude für die Hausgärten hinter den Grundstücken Im Petersrain 33 – 41.
Die frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung fand vom 10. Juli 2017 bis zum 10. August 2018 statt. Außerdem wurde ein Umweltbericht erstellt und das grundsätzliche planerische Einvernehmen zu dem geplanten landwirtschaftlichen Gebäude hergestellt. Darum hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12.12.2018 den Bebauungsplan als Entwurf beschlossen und den Auslegungsbeschluss gefasst.
Im Einzelnen gilt der Lageplan des Ingenieurbüros Käser Ingenieure, Untergruppenbach, vom 22.06.2017/25.10.2018 mit den im Textteil enthaltenen planungsrechtlichen Festsetzungen und den Örtlichen Bauvorschriften samt Hinweisen und der Begründung. Bestandteil der Begründung sind
- die Abwägungstabelle der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung des Büros Käser Ingenieure vom 12.09.2018
- der Umweltbericht mit Eingriffs-/Ausgleichsbilanzierung des Büros Umweltplanung Dr. Münzing. Flein, vom September 2018 samt Anlagen. Die artenschutzrechtliche .Stellungnahme des Büros Umweltplanung Dr. Münzing, Flein, vom September 2018. Der Artenschutz hat schwerpunktmäßig Insekten, Vögel und Reptilien untersucht.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Bebauungsplanentwurf und die Örtlichen Bauvorschriften mit Textteil und Begründung vom 21. Januar 2019 bis 22. Februar 2019, je einschließlich, im Erdgeschoss, Zi. 2 des Bürgermeisteramtes Erlenbach, Klingenstr. 2, 74235 Erlenbach, während der üblichen Sprechzeiten des Rathauses öffentlich aus.
Während dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und es können Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Erlenbach, Klingenstr. 2, 74235 Erlenbach, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt blieben können. Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Die Unterlagen zum Bebauungsplan-Entwurf stehen hier zum download bereit:
Abwägungstabelle frühzeitige Beteiligung
Kontakt
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Klingenstraße 2
74235 Erlenbach
07132 9335-21
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