Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
Für jeden Wahlbezirk wird bei der Gemeinde ein amtliches Wählerverzeichnis geführt. Darin sind alle Bürger und Bürgerinnen eingetragen, die am Wahltag wahlberechtigt sind. Personen, die als Rückkehrer und Rückkehrerinnen wahlberechtigt sind, werden aber von der Gemeinde nicht automatisch eingetragen. Sie müssen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen.
Zuständigkeit
die Stadtoder Gemeinde, in der Sie Ihre Wohnung haben
Bei mehreren Wohnungen ist Ihre Hauptwohnung ausschlaggebend.
Voraussetzungen
Rückkehrer oder Rückkehrerin sind Sie, wenn Sie
- noch keine drei Monate Ihren Hauptwohnsitz im Wahlgebiet haben,
- Ihr Wahlrecht verloren haben, weil Sie
- aus dem Wahlgebiet weggezogen sind oder
- Ihren Hauptwohnsitz verlegt haben, und
- innerhalb von drei Jahren wieder ins Wahlgebiet zurückkehren und Ihren Hauptwohnsitz erneut begründen.
Wahlgebiet ist
- bei den Gemeindewahlen (Wahl zum Gemeinderat, Ortschaftsrat, Bürgermeister): die Stadt bzw. Gemeinde,
- bei den Kreistagwahlen: der ganze Landkreis
- bei der Regionalwahl: das gesamte Gebiet des Verbands Region Stuttgart (Stadt Stuttgart und Landkreise Böblingen, Esslingen, Göppingen, Ludwigsburg und Rems-Murr-Kreis)
Unterlagen
Nachweis, der Folgendes bestätigt:
- Zeitpunkt Ihres Wegzugs oder Ihrer Verlegung des Hauptwohnsitzes aus dem Wahlgebiet sowie
- Ihr Wahlrecht zu diesem Zeitpunkt
Hinweis: Eine solche Bestätigung erteilt Ihnen kostenfrei die Gemeinde, aus der Sie weggezogen sind oder von der aus Sie Ihren Hauptwohnsitz in eine andere Gemeinde verlegt hatten. Sind Sie in die gleiche Gemeinde zurückgekehrt, benötigen Sie in der Regel keine Bestätigung.
Ablauf
Sie können die Eintragung in das Wählerverzeichnis schriftlich bei der zuständigen Stelle beantragen. Antragstellerinnen und Antragsteller, die den Antrag nicht selbst ausfüllen und abgeben können, z. B. wegen einer Behinderung, können sich von einer anderen Person helfen lassen.
Hinweis: Teilweise stellen die Gemeinden Antragsformulare zur Verfügung, je nach Angebot der Gemeinde auch als Download im Internet.
Ist eine Eintragung möglich, erhalten Sie schnellstmöglich eine Wahlbenachrichtigung. Sie können auch einen Wahlschein beantragen. Ist Ihr Antrag nicht erfolgreich, werden Sie schnellstmöglich benachrichtigt.
Kosten
keine
Frist
Sie können den Antrag bis spätestens 21 Tage vor der Wahl stellen.
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Zuständige Ansprechpartner
Lebenslagen
Verwandte Themen
- Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von im Ausland lebenden Deutschen beantragen
- Wählerverzeichnis (Bundestagswahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Deutschen beantragen
- Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung als Rückkehrer beantragen
- Wählerverzeichnis (Bürgermeisterwahl) - Eintragung beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die im Ausland leben, beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von Deutschen, die in Deutschland leben, beantragen
- Wählerverzeichnis (Europawahl) - Eintragung von in Deutschland lebenden Unionsbürgern beantragen
- Wählerverzeichnis (Kommunalwahl) - Eintragung beantragen
- Wählerverzeichnis (Landtagswahl) - Eintragung beantragen
- Wahlhelfer werden
- Wahlschein beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Innenministerium hat dessen ausführliche Fassung am 06.11.2018 freigegeben.
Öffnungszeiten des Rathauses
Eine telefonische Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.
- Montag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Dienstag
08:30 Uhr bis 12.00 Uhr - Mittwoch
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr - Donnerstag
07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Infotheke ist geschlossen.