Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung beantragen
Höhe:
- 1.320 Euro, wenn Sie alleine eine Einkommensteuererklärung abgeben
- 2.640 Euro, wenn Sie mit dem anderen Elternteil zusammen eine Einkommensteuererklärung abgeben
Das Finanzamt überprüft im Rahmen der Veranlagung zur Einkommensteuer, ob die Steuerersparnis aus dem Kinderfreibetrag höher ist als der Anspruch auf Kindergeld. Teil dieses Freibetrages ist der Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung.
Hinweis: Der Freibetrag wird jeweils zur Hälfte auf die Eltern aufgeteilt. Leben die Eltern getrennt und hat ein minderjähriges Kind seinen Wohnsitz nur bei einem Elternteil, kann dieser auf Antrag den hälftigen Freibetrag des anderen Elternteils auf sich übertragen lassen.
Erfüllen Sie dieVoraussetzungen nicht während des ganzen Jahres, wird der Freibetrag gezwölftelt und anteilig berücksichtigt.
Ein Eintrag in den Elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalenund damit die Berücksichtigung bei Ihrer monatlichen Lohnabrechnung erfolgt nur unter denselben Voraussetzungen wie beim Kinderfreibetrag.
Zuständigkeit
das Finanzamt, in dessen Bezirk Sie wohnen
Voraussetzungen
Als Kinder werden berücksichtigt:
- im ersten Grad mit Ihnen verwandte Kinder (eheliche, für ehelich erklärte, nichteheliche und angenommene Kinder),
- Kinder des Ehegatten oder Lebenspartners (Stiefkinder) und Enkelkinder, die Sie in Ihren Haushalt aufgenommen haben
- Pflegekinder, mit denen Sie durch ein familienähnliches, auf längere Dauer berechnetes Band verbunden sind,
bis sie 18 Jahre alt werden.
Darüber hinaus können Kinder nur noch unter bestimmten Voraussetzungen berücksichtigt werden.
Eine Übertragung des hälftigen Freibetrages des anderen Elternteiles auf Sie ist möglich, wenn
- das Kind minderjährig ist,
- Sie getrennt leben und das Kind nur bei Ihnen gemeldet ist,
- Sie die Übertragung auf der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung beantragen und
- der andere Elternteil nicht widerspricht. Der Widerspruch des anderen Elternteils ist nur möglich, wenn auch er das Kind betreut oder Kosten für die Betreuung übernimmt.
Unterlagen
- Angaben zu den Kindern in der Steuererklärung („Anlage Kind“)
- eventuell Nachweise über die Erstausbildung von volljährigen Kindern
Ablauf
Sie müssen keinen Antrag stellen.
Das Finanzamt prüft die Voraussetzungen im Rahmen der jährlichenVeranlagung zur Einkommensteuer von selbst.
Übertragung:
Dies müssen Sie auf der Anlage Kind zur Einkommensteuererklärung beantragen.
Können Sie einen Freibetrag für Betreuung und Erziehung oder Ausbildung als elektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmal während des laufenden Kalenderjahresbilden lassen, weil Sie kein Kindergeld ausgezahlt bekommen, müssen Sie ihn beim Finanzamt Ihres Wohnsitzes beantragen. Das Finanzamt kann Ihnen auch sagen, ob sich die Eintragung in Ihrem Fall lohnt.
- Beantragen Sie erstmals beim Finanzamt einen Freibetrag für das Kalenderjahr 2020 oder möchten Sie einen im Verhältnis zum Kalenderjahr 2019 erhöhten Freibetrag berücksichtigen lassen, verwenden Sie den „Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung“ mit Anlagen.
- Wenn Sie für 2020 höchstens den Freibetrag beantragen, der schon für das Kalenderjahr 2019 ermittelt wurde, verwenden Sie nur den "Antrag auf Lohnsteuer-Ermäßigung" ohne Anlagen.
- Die Freibeträge können Sie für einen Zeitraum von längstens zwei Kalenderjahre beantragen.
Kosten
keine
Frist
Anträge auf Bildung eines Steuerfreibetrags oder eines höheren Freibetrags alselektronisches Lohnsteuerabzugsmerkmalmüssen Sie bis spätestens 30. November des Jahres stellen.
Formulare
Rechtsgrundlagen
Zuständige Behörden
Lebenslagen
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium, vertreten durch die Oberfinanzdirektion Karlsruhe, hat dessen ausführliche Fassung am 04.11.2020 freigegeben.
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