Vorzeitige Einschulung beantragen
Kinder, die zum Stichtag 30. September sechs Jahre als sind, sind schulpflichtig.
Eine vorzeitige Einschulung ist möglich, wenn ein Kind geistig und körperlich in der Lage ist, den Schulalltag zu bewältigen.
Erzieher und Erzieherinnen, die Schulleitung der Grundschule und Kooperationslehrkräfte beraten Sie auf Anfrage über den geeigneten Einschulungszeitpunkt.
Zuständigkeit
die Grundschule, in deren Bezirk Sie Ihren Wohnsitz haben
Voraussetzungen
Ihr Kind wird zwischen dem 1. Oktober und 30. Juni sechs Jahre alt.
Unterlagen
Die zuständige Stelle kann Unterlagen verlangen, z.B. einen ärztlichen Befund des Gesundheitsamtes über die Schulfähigkeit.
Ablauf
Sie können die vorzeitige Einschulung formlos schriftlich bei der zuständigen Grundschule beantragen. Die Schulleitung entscheidet über Ihren Antrag.
Kosten
keine
Frist
Beachten Sie die Anmeldetermine der jeweiligen Grundschule in der örtlichen Presse oder direkt an der Grundschule.
Rechtsgrundlagen
Lebenslagen
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Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Kultusministerium hat dessen ausführliche Fassung am 10.10.2018 freigegeben.
Kontakt
Gemeindeverwaltung Erlenbach
Klingenstraße 2
74235 Erlenbach
07132 9335-21
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