dummy
Kaufvertrag
Die Gestaltung des Unternehmenskaufvertrags ist zeitaufwändig. Er sollte mindestens folgende Punkte enthalten:
- genauer Zeitpunkt und Voraussetzungen des Unternehmensübergangs
- Angaben zur Verjährung von Ansprüchen, zum Gerichtsstand bei Auseinandersetzungen und zu einem möglichen Wettbewerbsverbot der Verkäuferin oder des Verkäufers
- empfehlenswert: Klärung etwaiger Haftungsfragen (z.B. Namensübernahme, Haftung gegenüber Finanzamt, Sozialversicherung, Gewährleistung)
Sie sollten den Kaufvertrag notariell beurkunden lassen. Unter bestimmten Voraussetzungen müssen Sie das sogar, z.B. bei Grundstückskauf oder Übertragung von Anteilen an einer GmbH.
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Wirtschaftsministerium hat ihn am 09.03.2020 freigegeben.
Öffnungszeiten des Rathauses
Eine telefonische Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.
- Montag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Dienstag
08:30 Uhr bis 12.00 Uhr - Mittwoch
08:30 Uhr bis 12:00 Uhr - Donnerstag
07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
16:00 Uhr bis 18:00 Uhr - Freitag
08:30 Uhr bis 12.00 Uhr
Die Infotheke ist geschlossen.