Explosionsgefährliche Stoffe
Explosionsgefährliche Stoffe sind beispielsweise Feuerwerkskörper, Schwarzpulver, Nitrocellulosepulver (NC-Pulver) oder Airbag- und Gurtstaffereinheiten.
Die Herstellung und Verarbeitung explosionsgefährlicher Stoffe sowie der Handel damit sind nur einige der Tätigkeiten, für die Sie eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffgesetz benötigen. Auch das Verwenden von Schwarzpulver im Rahmen einer schießsportllichen Vereinstätigkeit oder das Wiederladen von Patronenmunition mit Nitrocellulosepulver unterliegt der Erlaubnispflicht nach dem Sprengstoffgesetz.
Verfahren
- Befähigungsschein zum gewerbsmäßigen Umgang und Verkehr mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Erlaubnis zum nicht gewerbsmäßigen Erwerb und Umgang mit explosionsgefährlichen Stoffen beantragen
- Inhaber von Erlaubnis- oder Befähigungsscheinen - Feuerwerke anmelden
- Private Feuerwerke - Ausnahmegenehmigung vom Verbot des Abbrennens beantragen
- Sprengungen anzeigen
- Umgang mit Airbag- oder Gurtstraffereinheiten anzeigen
- Verwendung pyrotechnischer Effekte auf Tourneen anzeigen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 23.05.2018 freigegeben.
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