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Finanzielle Hilfen für Familien
Dies können regelmäßige Zahlungen (z.B. Kindergeld und Elterngeld) oder Vergünstigungen sein, die Familien unter Umständen erhalten (z.B. mit dem Landesfamilienpass). .
Wenn Sie und Ihre Familie sich in finanzieller Not befinden, sollten Sie auch Ihre Ansprüche auf Sozialhilfe oder Wohnhilfe überprüfen.
Verfahren
- Arbeitslosengeld II beantragen
- Bundesstiftung "Mutter und Kind" - Leistungen beantragen
- Ehrenpatenschaft durch den Bundespräsidenten beantragen
- Elterngeld beantragen
- Halb- oder Vollwaisenrente beantragen
- Kindergeld beantragen
- Kindertageseinrichtungen - Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung beantragen
- Kinderzuschlag beantragen
- Landesfamilienpass beantragen
- Landesstiftung "Familie in Not" - Leistungen beantragen
- Meldebescheinigung beantragen
- Mutterschaftsgeld beantragen (gesetzlich Versicherte)
- Unterhaltsvorschuss beantragen
- Zuschuss bei Mehrlingsgeburten beantragen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Sozialministerium hat ihn am 14.10.2020 freigegeben.
Öffnungszeiten des Rathauses
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