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Fahrzeug und Bewohnerparkausweis
Bei einem Umzug in einen anderen Stadt- oder Landkreis müssen Sie Ihr Fahrzeug ummelden.
Besitzen Sie einen Bewohnerparkausweis, sollten Sie bei einem Wegzug aus dem Bewohnerparkgebiet daran denken, dies der Gemeinde, die Ihren Ausweis ausgestellt hat, umgehend mitzuteilen und den Parkausweis persönlich oder per Post zurückzugeben.
Hinweis: Erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob in Ihrem neuen Wohngebiet ein Bewohnerparkausweis notwendig ist.
Verfahren
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Verkehrsministerium hat ihn am 17.04.2020 freigegeben.
Öffnungszeiten des Rathauses
Eine telefonische Terminvereinbarung ist zwingend notwendig.
- Montag
08:30 Uhr bis 16:00 Uhr - Dienstag
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Die Infotheke ist geschlossen.