Immissionsschutz
Ziel des Immissionsschutzes ist es, Menschen, Tiere, Pflanzen, Wasser und die Atmosphäre
- vor schädlichen Umwelteinwirkungen in Form von Luftverunreinigungen, Geräuschen, Erschütterungen, Licht, Wärme, Strahlen zu schützen
- beziehungsweise bereits die Entstehung solcher von Emissionen an der Quelle zu vermeiden.
Im Bundes-Immissionsschutzgesetz werden dazu folgende Bereiche geregelt:
- genehmigungsbedürftige Anlagen,
- nicht genehmigungsbedürftige Anlagen,
- Anlagensicherheit,
- Beschaffenheit von Brenn- und Treibstoffen,
- Beschaffenheit von Straßen und Schienenwegen sowie
- die Überwachung und Verbesserung der Luftqualität .
Die Errichtung und der Betrieb von genehmigungsbedürftigen Anlagen bedarf eines Zulassungsverfahrens. Industrieanlagen, die in besonderem Maße Luftverunreinigungen oder Lärm verursachen und länger als zwölf Monate am selben Ort betrieben werden sollen, brauchen eine "immissionsschutzrechtliche Genehmigung".
Im Rahmen eines Neu- oder Änderungsgenehmigungsverfahrens kann gegebenenfalls eine sogenannte Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) erforderlich sein. Dabei wird in einem gesetzlich vorgeschriebenen, systematischen Verfahren geprüft, welche Auswirkungen Ihr Vorhaben auf die Umwelt hat. Die festgestellten Auswirkungen müssen anschließend beschrieben und bewertet werden.
Als Betreiber von Anlagen sind Sie des Weiteren dazu verpflichtet, dafür zu sorgen, dass von Ihren Anlagen keine schädlichen Umweltauswirkungen ausgehen. Dabei spielen auch die Luftreinhaltung und der Lärmschutz eine wichtige Rolle.
Konkretisierungen der Anforderungen an die Verminderung von Luftschadstoffen und Vorgaben zum Lärmschutz sind enhalten in:
- mehreren Verordnungen zum Bundes-Immissionsschutzgesetz
- der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft - TA Luft
- der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm - TA Lärm
Verfahren
- Betriebsbeauftragte für Immissionsschutz bestellen
- Emissions- und Immissionsermittlungen - Anerkennung und Bekanntgabe als sachverständige Stelle nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz beantragen
- Emissionserklärung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz abgeben
- Immissionsschutz - Industrieanlagen beantragen oder anzeigen
Freigabevermerk
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Umweltministerium hat ihn am 18.02.2020 freigegeben.
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