Dienstleistungen: Erlenbach

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Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen beantragen

Leistungen der Eingliederungshilfe können Menschen erhalten, die durch ihre Behinderung wesentlich in ihrer Fähigkeit teilzuhaben eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind.

Aufgabe der Eingliederungshilfe ist es, Leistungsberechtigten eine individuelle Lebensführung zu ermöglichen und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft zu fördern. Die Leistung soll sie befähigen, ihre Lebensplanung und -führung möglichst selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen zu können.

Die Eingliederungshilfe umfasst Leistungen für alle Altersgruppen. Die einzelnen Leistungen werden je nach Bedarf auch nebeneinander gewährt. Die Eingliederungshilfe ist jedoch eine nachrangige Leistung, d.h. Eingliederungshilfe bekommt, wer die erforderliche Leistung nicht von anderen oder von Trägern anderer Sozialleistungen erhält.

Die Leistungen der Eingliederungshilfe umfassen nach § 102 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX)

  • Leistungen zur medizinischen Rehabilitation (z.B. Frühförderung),
  • Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (z.B. Leistungen im Arbeitsbereich anerkannter Werkstätten, Budget für Arbeit),
  • Leistungen zur Teilhabe an Bildung (z.B. Hilfen zu einer Schulbildung) und
  • Leistungen zur Sozialen Teilhabe (z.B. Assistenzleistungen, Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie).

Das multiprofessionelle Team der Eingliederungshilfe berät Menschen mit Behinderungen und deren Angehörige oder gesetzliche Betreuer. Bei allen Beratungen und Unterstützungen steht der Mensch mit Behinderung mit seinen Wünschen und Fähigkeiten im Mittelpunkt. Dabei können das soziale Umfeld und Fachleute anderer Organisationen mit eingebunden werden.

Insbesondere bei leistungsrechtlichen Fragen und zur Antragstellung können Sie sich gerne an die Ansprechpartner der Leistungskoordination wenden.

Wenn Sie eine ausführliche persönliche Beratung wünschen, können Sie sich gerne an das Teilhabemanagement wenden. Die Teilhabemanager sind pädagogisch ausgebildete Fachkräfte.

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass

  • Sie eine dauerhafte wesentliche Behinderung (körperlich, geistig oder seelisch) haben oder davon bedroht sind und
  • dadurch Ihre Teilhabefähigkeit am Leben in der Gesellschaft wesentlich eingeschränkt ist.

Verfahrensablauf

Die Leistungen der Eingliederungshilfe werden auf Antrag erbracht. Für die Prüfung der Leistungsvoraussetzungen und das Gesamtplanverfahren mit Bedarfsermittlung ist der Träger der Eingliederungshilfe zuständig.

Wenn Sie eine ausführliche persönliche Beratung wünschen, können Sie sich gerne an das Teilhabemanagement wenden. Die Teilhabemanager sind pädagogisch ausgebildete Fachkräfte. Die Ansprechpartner des Teilhabemanagements finden Sie auf der Homepage des Landratsamts Heilbronn.

Nach der Prüfung Ihres Antrages erhalten Sie einen Bewilligungs- oder einen Ablehnungsbescheid.

Fristen

Stellen Sie Ihren Antrag so früh wie möglich. Eingliederungshilfe können Sie nicht für die Vergangenheit erhalten.

Unterlagen

  • Antrag
  • Ärztliche Unterlagen mit ICD-10 Diagnose
  • Fragebogen zu den Teilhabeeinschränkungen
  • Datenschutzeinwilligungserklärung
  • Anlage Einkommen und Vermögen

Rechtsgrundlage

§§ 90 – 150 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) (Eingliederungshilferecht)

Zuständigkeit

Für die Eingliederungshilfe örtlich zuständig ist der Träger der Eingliederungshilfe, in dessen Bereich die leistungsberechtigte Person ihren gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der ersten Antragstellung hatte.