Öffentliche Auslegung Bebauungsplan-Entwurf "Herdweg/Holzweg" in Erlenbach-Binswangen
icon.crdate31.03.2025
Hier finden Sie die Unterlagen zur Entwurfs-Auslage des Bebauungsplans "Herdweg/Holzweg" in Erlenbach-Binswangen.
Vorhabenbezogener Bebauungsplan gem. § 12 BauGB und örtliche Bauvorschriften „Herdweg/Holzweg“ in Erlenbach-Binswangen
- Öffentliche Auslegung des Entwurfs
Der Gemeinderat hat in der Sitzung am 27. März 2025 die eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung abgewogen, den Bebauungsplan als Entwurf aufgestellt und die Gemeindeverwaltung mit der Auslegung des Entwurfs beauftragt.
Maßgebend sind der Lageplan des Büros Käser Ingenieure, Untergruppenbach, vom 21.06.2023/07.03.2025 mit den im Textteil enthaltenen planungs- und bauordnungsrechtlichen Festsetzungen und Hinweisen samt Begründung. Der Begründung sind beigefügt
- der Vorhabens- und Erschließungsplan der RK Beteiligungs GmbH, Heilbronn, vom
17. Februar 2023 - die schalltechnische Untersuchung der BS Ingenieure, Ludwigsburg, vom
29. Januar 2025 - die Habitatpotentialanalyse sowie artenschutzrechtliche Beurteilung der IUS Weibel & Ness GmbH, Heidelberg, vom Juni 2023
- der Fachbeitrag Artenschutz der IUS Weibel & Ness GmbH, Heidelberg, vom
Oktober 2024 - die Starkregenbetrachtung der BIT Ingenieure, Heilbronn vom 12.12.2023
- die Abwägungstabelle aus der Auslegung der frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung vom 07.03.2025
- Der Flyer des Landkreises Heilbronn „Heimische Gehölze“.
Auf einen Umweltbericht wird verzichtet. In der Habitatpotentialanalyse mit artenschutzrechtlicher Beurteilung sowie dem Fachbeitrag Artenschutz wurden insbesondere Vögel und Reptilien untersucht.
Gemäß § 3 Abs. 2 BauGB liegen der Bebauungsplanentwurf und die örtlichen Bauvorschriften mit Textteil und Begründung vom 14. April 2025 bis 16. Mai 2025, je einschließlich, im Erdgeschoss, Foyer bei Zi. 2, des Bürgermeisteramtes Erlenbach, Klingenstr. 2, 74235 Erlenbach, während der üblichen Sprechzeiten des Rathauses öffentlich aus. Der Planentwurf mit Begründung steht nach § 4a Abs. 4 BauGB zum Download hier bereit:
- Abwägungstabelle aus der frühzeitige Bürger- und Behördenbeteiligung
- Vorhabens- und Erschließungsplan
- schalltechnische Untersuchung
Während dieser Zeit kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und es können Stellungnahmen beim Bürgermeisteramt Erlenbach, Klingenstr. 2, 74235 Erlenbach, schriftlich oder mündlich zur Niederschrift abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen über den Bebauungsplan und die örtlichen Bauvorschriften unberücksichtigt blieben können. Weiter wird darauf hingewiesen, dass ein Antrag nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung unzulässig ist, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.
Maßgeblid für die amtliche Bekanntmachung ist der Artikel im Erlenbacher Nachrichtenblatt vom 04. April 2025, Nr. 14/2025.