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Geflügelpest erreicht den Landkreis Heilbronn - Landratsamt ordnet Stallplflicht ab dem 12. November 2025 an

icon.crdate12.11.2025

Zum Schutz der Geflügelbestände hat das Landratsamt Heilbronn ein landkreisweites Aufstallungsgebot, also die Pflicht für Geflügelhalter, ihre Tiere im Stall zu halten, ab Mittwoch, 12. November, bis vorläufig 15. Januar 2026, angeordnet.

Zum Schutz der Geflügelbestände hat das Landratsamt Heilbronn ein landkreisweites Aufstallungsgebot, also die Pflicht für Geflügelhalter, ihre Tiere im Stall zu halten, ab Mittwoch, 12. November, bis vorläufig 15. Januar 2026, angeordnet. Die Anordnung erfolgt risikoorientiert unter Berücksichtigung der großen Gewässer, wie Neckar, Kocher, Jagst und Breitenauer See sowie zahlreicher weiterer kleinerer Gewässer, der Verteilung der bestätigten Geflügelpestfälle sowie der Geflügeldichte im Landkreis Heilbronn. Die entsprechende Allgemeinverfügung ist unter www.landkreis-heilbronn.de/amtliche-bekanntmachungen abrufbar.

Hintergrund: In Löwenstein wurde am 5. November 2025 bei einer Graugans im Bereich des Breitenauer Sees (Löwenstein) die Geflügelpest festgestellt, am 9. November 2025 wurde auch bei einem in Bad Rappenau-Fürfeld tot aufgefundenen Graureiher der hochpathogene Aviäre Influenza-Virus vom Typ H5N1 durch das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) nachgewiesen und bestätigt. Mit den beiden bestätigten Fällen in unterschiedlichen Gemeinden des Landkreises Heilbronn bei unterschiedlichen Vogelarten sowie den in Abklärung befindlichen Verdachtsfällen weitet sich das Geflügelpestgeschehen im Wildvogelbestand auf das östliche und das westliche Kreisgebiet aus. Die betroffenen Vogelarten sind im Landkreis als Standvögel anzusehen und insbesondere im Bereich von Gewässern präsent, wodurch ein erhöhtes Risiko für weitere Ausbrüche bei Wildvögeln sowie den Eintrag in Geflügelbestände besteht.

Die Geflügelpest, umgangssprachlich auch Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruserkrankung. Die Erkrankung verläuft für eine Vielzahl von Vogelarten tödlich. Betroffen sind Hühnervögel, Wasservögel, wie Schwäne, Enten, Gänse, Reiher, Kormorane und Möwen sowie Greifvögel und Eulen. Nach einer aktuellen Risikobewertung des Friedrich-Loeffler-Instituts (FLI) wird die Gefahr weiterer Ausbreitung und eines Eintrags in Nutzgeflügelbestände als hoch eingeschätzt. Der Ausbruch in einem Hausgeflügelbestand führt zu erheblichen wirtschaftlichen Folgen für die gesamte Geflügelhaltung, Schlachtstätten sowie verarbeitende Industrien. Durch die angeordnete Aufstallungspflicht soll der Kontakt zwischen Wildvögeln und Nutzgeflügelbeständen unterbunden werden, um so eine Verbreitung der Infektion zu verhindern.

Das Landratsamt appelliert an alle Geflügelhalter, Biosicherheitsmaßnahmen streng einzuhalten und die rechtlichen Vorgaben zu beachten. Ziel ist es, eine Ausbreitung des Virus auf Nutzgeflügel zu verhindern und den Fortbestand der regionalen Geflügelwirtschaft zu sichern. Weiterhin werden alle Geflügelhalter im Landkreis aufgefordert, ihre Geflügelhaltung beim Veterinäramt registrieren zu lassen. Auch Hobby- und Kleinsthaltungen sind dazu verpflichtet. Formulare sind auf der Homepage unter https://service.landkreis-heilbronn.de/ihr-anliegen/tiergesundheit--tierschutz/antrag-fuer-tierhalter abrufbar.

Um die Ausbreitung der Geflügelpest einzudämmen, sollten verendete Vögel eingesammelt werden, damit diese nicht zur Ansteckungsquelle für andere Wildvögel werden. Auch wenn das Friedrich-Loeffler-Institut das Risiko einer Ansteckung für die allgemeine Bevölkerung als sehr gering einstuft, sollten Bürgerinnen und Bürger Wildvögel, die schwach, teilnahmslos oder auf andere Weise krank erscheinen, nicht anfassen oder mitnehmen. Wenn es sich dabei um einen wildlebenden Wasservogel, Greifvogel oder Rabenvogel handeln, kann das Tier unter Angabe des Fundorts dem Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz unter veterinaeramt(@)landratsamt-heilbronn.de gemeldet werden.

Das Veterinäramt des Landkreises Heilbronn ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten per Mail an veterinaeramt(@)landratsamt-heilbronn.de und telefonisch unter 07131/994-607 erreichbar.

Eine aktuelle Übersicht über die Ausbrüche der Vogelgrippe / Geflügelpest bei Wildvögeln und gehaltenen Vögeln finden sich im Tierseuchen-Informationssystem des FLI: https://tsis.fli.de/cadenza/

Weitere Informationen
Informationen zur Geflügelpest im Landkreis Heilbronn: https://www.landkreis-heilbronn.de/informationen-zur-gefluegelpest.43886.htm

Aktuelles zur Lage in Baden-Württemberg: https://mlr.baden-wuerttemberg.de/de/unsere-themen/tierschutz-tiergesundheit/tiergesundheit/tierkrankheiten-tierseuchen-zoonosen/vogelgrippe/aktuelles

Informationen des Friedrich-Loeffler-Instituts: https://www.fli.de/de/aktuelles/tierseuchengeschehen/aviaere-influenza-ai-gefluegelpest/