Bürgermeisterwahl 26. April 2026
icon.crdate26.03.2026
Hier gibt es Informationen zur Bürgermeisterwahl in Erlenbach am Sonntag, 26. April 2026
Hinweise zu der Bürgermeisterwahl
Hinweise zur Bürgermeisterwahl in Erlenbach am 26. April 2026
Wahl in den Wahllokalen
Die drei Wahllokale
- Rathaus, Foyer Rathaus, Klingenstr. 2
- Hüttenäcker, Kita Hüttenäcker, Foyer, In den Hüttenäckern 1
- Binswangen, Kita Mühlgasse, Foyer, Mühlgasse 13
sind von 08.00 bis 18.00 Uhr geöffnet. In welchem Wahllokal Sie wählen gehen sollen, steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung.
Bitte bringen Sie zur Wahl ein gültiges Ausweisdokument und die Wahlbenachrichtigung mit, das macht es den Wahlteams einfacher. Falls Sie einen Wahlschein mit Briefwahl beantragt haben, die Briefwahlunterlagen aber nicht benutzt haben und jetzt ganz normal in Ihrem Wahlbezirk vor Ort wählen wollen, müssen Sie den Wahlschein mitbringen.
Nachdem Sie am Wahltag gewählt haben, erhalten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung wieder zurück. Diese benötigen Sie wieder, falls es zu einer Stichwahl kommen sollte. Bewahren Sie die Wahlbenachrichtigung deshalb vorerst auf!
Allgemeine Hinweise zur Briefwahl
- In der letzten Woche vor der Wahl können Sie die Briefwahl zu den Öffnungszeiten auch gerne im Rathaus vor Ort im BürgerBüro bzw. beim Wahlamt (Zi. 2, 3 – 5) erledigen. Der Briefwahlantrag (Rückseite der Wahlbenachrichtigung) muss aber trotzdem ausgefüllt mitgebracht werden.
- Der Link für den Internet-Wahlscheinantrag ist bis Donnerstag, 23. April 2026, bis 12.00 Uhr freigeschaltet. Danach ist keine Beantragung online mehr möglich, auch nicht über den QR-Code.
- Bitte beantragen Sie ab Freitag, 24. April 2026, keine Wahlunterlagen per E-Mail mehr. Die Reaktionszeit, die wir haben, um den Antrag zu bearbeiten und die Unterlagen zuzustellen, ist nun einfach zu kurz.
Hinweis für die Beantragung von Briefwahlunterlagen „in letzter Minute“
- Briefwahlunterlagen können grundsätzlich bis Freitag, 24. April 2026, 18.00 Uhr, auf dem Rathaus beantragt werden. Bitte beachten Sie, dass wir ab 12.15 Uhr eine Rufbereitschaft unter der Telefon-Nr. 0160 8853179 eingerichtet haben. Bitte rufen Sie deshalb vorher an, wenn Sie noch Briefwahlunterlagen benötigen.
- Bis Samstag, 25. April 2026, 12.00 Uhr können wahlberechtigte Personen einen neuen Wahlschein beantragen, wenn der Wahlberechtigte glaubhaft versichert, dass er den Wahlschein nicht erhalten hat. Von 11.00 Uhr bis 12.00 Uhr ist deshalb eine Rufbereitschaft unter der Telefon-Nr. 0160 8853179 eingerichtet. Bitte rufen Sie vorher an, wenn Sie noch Briefwahlunterlagen benötigen. Verlorene Wahlscheine werden nicht ersetzt.
- Wahlberechtigte, die nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen sind, können bis Sonntag, 26. April 2026, 15.00 Uhr, Briefwahlunterlagen auf dem Rathaus Erlenbach, Klingenstr. 2, beantragen, wenn sie nachweisen,
- dass sie ohne eigenes Verschulden versäumt haben, rechtzeitig die Eintragung in das Wählerverzeichnis zu beantragen,
- wenn das Recht auf Teilnahme an der Wahl erst nach Ablauf der Antrags- und Einsichtsfrist entstanden ist,
- wenn das Wahlrecht im Widerspruchsverfahren festgestellt wurde.
- Bis Sonntag, 26. April 2026, 15.00 Uhr, können auch solche Personen Briefwahl beantragen (ebenfalls auf dem Rathaus), die wegen einer nachgewiesenen plötzlichen Erkrankung den Wahlraum nicht oder nur unter unzumutbaren Schwierigkeiten erreichen können.
- Bis Sonntag, 26. April 2026, 15.00 Uhr können nachträglich die Unterlagen für die Briefwahl angefordert werden, wenn Wahlberechtigte zwar einen Wahlschein haben, aber nicht die Wahlunterlagen wie Stimmzettel, Merkblatt und Umschläge.
Achtung!
Die Kommunalwahlordnung schreibt Folgendes vor:
Beantragung für einen anderen
Wer für einen anderen einen Briefwahlantrag stellt, muss durch schriftliche Vollmacht nachweisen, dass er dazu berechtigt ist.
Abholung der Briefwahlunterlagen
Grundsätzlich können die Briefwahlunterlagen nur persönlich abgeholt werden oder sie werden mit der Post verschickt bzw. durch den Amtsboten zugestellt. Die Abholung von Briefwahlunterlagen für einen anderen ist nur im Falle einer plötzlichen Erkrankung zulässig, wenn die Empfangsberechtigung durch schriftliche Vollmacht nachgewiesen wird und diese Unterlagen dem Wahlberechtigten nicht mehr rechtzeitig durch die Post übersandt werden können.
Abgabe von Wahlbriefen
Die Wahlbriefe müssen bis spätestens Sonntag, 26. April 2026 um 18.00 Uhr beim Briefwahlausschuss im Rathaus, Klingenstr. 2, Sitzungssaal im 1. OG, sein. Falls Sie Briefwahl gemacht haben und den Wahlbrief noch nicht abgegeben haben, erledigen Sie dies bitte zügig. Der Wahlbrief kann auch am Wahltag in einem Wahllokal abgegeben oder bis 18.00 Uhr in den Rathaus-Briefkasten eingeworfen werden. Bitte werfen Sie die Wahlbriefe nicht in Briefkästen der Wahllokale Hüttenäcker oder Binswangen ein!
Ihr Wahlamt
Stimmzettel sind eingetroffen
Die Stimmzettel sind eingetroffen, die doch inzwschen schon ca. 580 Briefwahlunterlagen wurden zusammengestellt und nun verschickt / ausgetragen. Ab jetzt können auch Briefwahlunterlagen ohne Termin beim Wahlamt / BürgerBüro, EG Zi. 2 - 5, zu den Öffnungszeiten abgeholt werden. Wichtig: den ausgefüllten und unterschriebenen Briefwahlantrag (Rückseite Wahlbenachrichtigung) mitbringen, vor allem, wenn man für jemand anderen Unterlagen mitnehmen möchte. Ganz Eilige können auch direkt vor Ort auf dem Rathaus mit ihren Briefwahlunterlagen wählen, eine Wahlkabine ist aufgebaut.
Versand Briefwahlunterlagen
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 31.03.2026 die Kandidaten für die Wahl zugelassen. Nun können die Stimmzettel gedruckt werden. Wir gehen davon aus, dass uns diese nach Ostern vorliegen. Erst dann können Briefwahlunterlagen verschickt werden. Wir bitten also noch um ein paar Tage Geduld.
Zulassung der Kandidaten
Der Gemeindewahlausschuss hat in seiner Sitzung am 31.03.2026 die Kandidaten für die Wahl zugelassen. Uwe Mosthaf ist einziger Kandidat für die Wahl. Maßgeblich für die amtliche Bekanntmachung ist die Veröffentlichung im Nachrichtenblatt der Gemeinde Erlenbach vom 02.04.2026.
Versand Wahlbenachrichtigungen
Die Wahlbenachrichtigungen für die Bürgermeisterwahlen wurden von der Komm.One am 24.03.2026 zur Post gegeben und sollten in den nächsten Tagen zugestellt werden.
Falls Sie bis 07. April 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten haben sollten, setzen Sie sich bitte mit uns telefonisch in Verbindung Telefonnummer: 07132 9335-0.
Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR-Code
Zur Bürgermeisterwahl am 26.04.2026 können Wahlscheine, also Briefwahlunterlagen neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung). Wir bieten für Sie zur Wahl die Beantragung eines Wahlscheines per Internet. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Hier gelangen Sie zu dem Erfassungsformular.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden hier bereits angezeigt, beim Familiennamen nur der Anfangsbuchstaben gefolgt von einem *. Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen anschließend per Post oder per Amtsboten zugestellt.
Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info@erlenbach-hn.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.
Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an das Wahlamt via Telefonnummer: 07132 9335-0 oder info(@)erlenbach-hn.de.
