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Organisatorisches zum 48. Original Erlenbacher Weinfest vom 21. - 24. August 2026

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Das 48. „Original Erlenbacher Weinfest“ vom 21. bis 24. August 2026 wird wieder einige organisatorische Änderungen z. B. beim Busverkehr, Verkehrsführung und öffentlichen Parkplätzen erfordern. Näheres dazu lesen Sie hier.

Das 48. „Original Erlenbacher Weinfest“ vom 21. bis 24. August 2026 wird wieder einige organisatorische Änderungen z. B. beim Busverkehr, Verkehrsführung und öffentlichen Parkplätzen erfordern. Die Gemeindeverwaltung möchte deshalb frühzeitig auf folgende Dinge aufmerksam machen:

Aufbau

Mit dem Aufbau des Weinfestes wird am Mittwochnachmittag, den 19. August 2026 begonnen. Das Festzelt hinter dem Rathaus wird ab dem 7. August 2026 aufgebaut. Mit Behinderungen muss gerechnet werden. Wir bitten alle Anlieger und Verkehrsteilnehmer um Verständnis. Im Aufbaubereich parkende Fahrzeuge müssen leider kostenpflichtig abgeschleppt werden.

Müllabfuhr

Während der Weinfesttage muss auch mit Behinderungen bei der Müllabfuhr gerechnet werden. Wir bitten alle Anlieger, ihre Mülleimer bzw. Biotonnen an diesem Wochenende ausnahmsweise an den Rand des Weinfestareals zu stellen.

Verkehrsführung; Einbahnstraßen im Bereich der Talstraße, der Weinstraße und Parkverbote

Um den Verkehrsfluss im Bereich der Parkplätze in der Talstraße zu verbessern wird in der Talstraße für den Zeitraum des Weinfestes vom 21. bis 24. August 2026 ein Einbahnverkehr mit Fahrtrichtung von der Weinsberger Straße zur Heilbronner Straße eingerichtet.

Aus demselben Grund wird in der gesamten Weinsberger Straße und der Zufahrt zum Gewerbegebiet „Lachen“ ein beidseitiges Park- und Halteverbot angeordnet.

Aufgrund der brandschutz- und sicherheitstechnischen Auflagen wird die Weinstraße, beginnend in der Friedenstraße/Einmündung Schanzweg in Richtung Staudamm bis zur Einmündung Badäckerstraße/Schießmauerweg zur Einbahnstraße erklärt.

Im abgesperrten Bereich besteht generell ein absolutes Park- und Halteverbot. Dies gilt sowohl für Festbesucher als auch für Weinfesthelfer.

Busverkehr; Verlegung von Haltestellen

Bis einschließlich Mittwoch, den 19. August, 12.00 Uhr, bleibt es beim geltenden Fahrplan und der jetzigen Busverkehrsregelung. Während des Weinfestes ergeben sich beim Busverkehr folgende Veränderungen:

  1. Die Haltestellen Weinsberger Straße, Auweg, Rathaus und Engelgasse werden ab Mittwoch, 19. August, 12.00 Uhr bis Dienstag, den 25. August, 12.00 Uhr nicht angefahren.
  2. In der Weinsberger Straße im Bereich der Einmündung zur K 2126 wird eine Ersatzhaltestelle eingerichtet. Diese wird von Mittwoch, 19. August, 12.00 Uhr bis Dienstag, 25. August, bis 12.00 Uhr, angefahren.
  3. In Binswangen werden alle Haltestellen während des Weinfestens am 21. August, 22. August und 24. August bis 18.00 Uhr regulär angefahren. Nach 18 Uhr und am Sonntag, den 23. August wird nur die Haltestelle JA Becker regulär angefahren.
  4. Ab Dienstag, den 25. August stehen ab 12.00 Uhr wieder alle normalen Haltestellen wieder zur Verfügung und der Busverkehr findet dann wieder fahrplanmäßig statt.

Die Gemeindeverwaltung hat sich zusammen mit dem Landratsamt Heilbronn und der RBS Stuttgart bemüht, den Busverkehr weitestgehend aufrechterhalten zu können. Wir bitten um Verständnis, wenn es im Einzelfall trotzdem zu Einschränkungen kommt.

Verkehrskontrollen

Es wird darauf hingewiesen, dass strengere Verkehrskontrollen, insbesondere an den neuralgischen und sicherheitsrelevanten Straßenabschnitten (Durchfahrt für Rettungsfahrzeuge, Zufahrt zu Parkplätzen, Bushaltestellen) durchgeführt werden und nicht davor zurückgeschreckt wird, auch Fahrzeuge abzuschleppen.

Abbau

Der Abbau wird am Dienstag, 25. August gegen 14 Uhr beendet sein. Ab da sind die Sperrungen wieder aufgehoben. Am Mittwoch, 26. August wird ab 8 Uhr eine Kehrmaschine durchfahren. Es sollte darum in dem Bereich, wo gekehrt wird, nicht geparkt werden.

Parkplätze hinter dem Rathaus

Ab Freitag, den 7. August 2026, werden die Parkplätze ohne zeitliche Begrenzung hinter dem Rathaus nicht mehr zugänglich sein, weil das Festzelt aufgebaut wird. Außerdem werden Dauerparker darum gebeten, während des Festes nicht auf den Parkplätzen in der Talstraße zu stehen.

Zufahrten zum Festgelände

die Zufahrten zum Festgelände sind frei zu halten. Das gilt nicht nur für Pkw, sondern auch für Fahrräder oder E-Roller. Insbesondere um die Sanitätsstation herum haben parkende zwei- oder vierrädrige Fortbewegungsmittel nichts zu suchen!