Bebauungsplanverfahren "Nutzungsänderung Rebschule"
icon.crdate29.07.2026
Hier finden sie die unterlagen zur frühzeitigen Bürger- und Behördenbeteiligung für das Bebauungsplanverfahren "Nutzungsänderung Rebschule" in Erlenbach
Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Nutzungsänderung Rebschule“ in Erlenbach
Aufstellungsbeschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Erlenbach hat am 22. Juli 2026 die Aufstellung des Bebauungsplanes „Nutzungsänderung Rebschule“ beschlossen. Damit soll für das Gebäude der ehemaligen Rebschule der Genossenschaftskellerei „Heilbronn – Erlenbach – Weinsberg“ eine Nutzungsänderung in eine Großküche mit Kühlräumen, Büros und einer Eventgastronomie samt Stellplätzen möglich gemacht werden. Maßgebend ist der Lageplan des Ingenieurbüros Käser Ingenieure, Untergruppenbach, vom 22.07.2026. Der im Lageplan dargestellte Geltungsbereich umfasst im Wesentlichen eine Teilfläche des Grundstücks Flst. Nr. 682, wo sich das Gebäude und die Stellplätze schon befinden, sowie die Zufahrt ab der Kreisstraße K 2125.
Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung
Der Gemeinderat hat weiter in seiner Sitzung am 22. Juli 2026 den Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften gebilligt und beschlossen, die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen. Maßgeblich ist der Vorentwurf des Ingenieurbüros Käser Ingenieure, Untergruppenbach vom 22.07.2026 samt Lageplan, Textteil und Begründung.
Mit diesem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, damit die leer stehende und nicht mehr benötigte Rebschule in eine Großküche mit Kühlräumen, Büros und einer Eventgastronomie samt Stellplätzen umgenutzt werden kann.
Zur frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung werden der Vorentwurf des Bebauungsplans und der örtlichen Bauvorschriften samt den oben genannten Unterlagen in der Zeit vom 10. August 2026 bis 11. September 2026 (je einschließlich) auf dem Rathaus der Gemeinde Erlenbach, Klingenstr. 2, Bürgerdienste, Foyer EG vor Zimmer 2, während der Dienststunden öffentlich ausgelegt.
Die Planunterlagen können während dieser Zeit eingesehen und mit Vertretern der Gemeindeverwaltung erörtert werden. Es besteht die Möglichkeit, sich mündlich oder schriftlich hierzu zu äußern.
Die Unterlagen können während des genannten Zeitraums nach § 4 a (4) BauGB auch hier abgerufen werden:
Maßgeblich für die öffentliche Bekanntmachung ist die Bekanntmachung im Nachrichtenblatt der Gemeinde Erlenbach Nr. 31/2026 vom 31.07.2026.