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Grundsteuer | Grundsteuerreform

Artikel vom 03.01.2022

Nachdem das Thema Grundsteuerreform nun spürbar Dynamik entwickelt, und die Umsetzung Fahrt aufnimmt, haben wir entschieden, dass im Jahr 2022 wieder alle Grundstückseigentümer und Erbbauberechtigte von der Gemeinde einen Grundsteuerbescheid erhalten.

Unser Bescheid enthält eine informelle Beilage mit Hinweisen zur Grundsteuerreform, insbesondere zum notwendigen Vorgehen in 2022.

Weitere Hinweise dazu finden Sie hier …