Informationen zur GRUNDSTEUER für 2023
Vorbehaltlich der endgültigen Entscheidung des Gemeinderates der Gemeinde Erlenbach anlässlich der Verabschiedung des Haushaltsplans für 2023 (am 26.01.2023) sind für die Grundsteuer 2023 folgende Hebesätze maßgebend:
- Grundsteuer A | 370 v.H.
- Grundsteuer B | 340 v.H.
Wegen unveränderter Hebesätze gegenüber 2022 wird auf die Erteilung von Grundsteuerbescheiden für das Kalenderjahr 2023 grundsätzlich verzichtet.
Für diejenigen Steuerschuldner, die dadurch für das Kalenderjahr 2023 die gleiche Grundsteuer wie im Vorjahr zu entrichten haben, wird aufgrund von § 27 Abs. 3 des Grundsteuergesetzes (GrStG) die Grundsteuer für das Kalenderjahr 2023 in derselben Höhe wie für das Jahr 2022 durch öffentliche Bekanntmachung festgesetzt.
Wir verweisen dazu auf unsere entsprechende Bekanntmachung (PDF-Datei) in unserem Mitteilungsblatt/Amtsblatt.
Für Eigentumswechsel gilt folgende gesetzliche Regelung:
Wenn im Laufe eines Kalenderjahres (Steuerjahres) ein Objekt/Grundstück veräußert wird, bleibt der Veräußerer Steuerschuldner bis zum Ablauf des Jahres in dem der Verkauf stattgefunden hat.
Sofern alle im Kaufvertrag getroffenen Vereinbarungen (speziell die Besitzübergabe und Auflassung) auch im laufenden Jahr vollzogen wurden, kann mit der steuerlichen Umschreibung frühestens zum 01.01. des darauffolgenden Kalenderjahres gerechnet werden.
Maßgebend ist der vom Finanzamt festgesetzte Übergang.
Bis zum Zeitpunkt der Umschreibung durch das Finanzamt bleibt der bisherige Eigentümer grundsätzlich Steuerpflichtiger.
Wenn Sie noch Fragen zur Grundsteuer haben, rufen Sie einfach an.
Zuständig: Herr Betz – Telefon: 07132 9335-27